Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Aufgabe der Wertermittlung ist es, einen plausiblen und nachvollziehbaren Verkehrswert durch einen unabhängigen Sachverständigen zu ermitteln:
Der Verkehrswert wird in § 194 des Baugesetzbuches – BauGB – folgendermaßen definiert:
“Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”

Wertermittlungsanlässe

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • Schenkungen / Übertragungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidungen / Eheverträge
  • Zwangsversteigerungen
  • Vermögensfeststellung / Insolvenzverfahren
  • Vorlage beim Finanzamt

Wertermittlungsobjekte

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilien-, Wohn- u. Geschäftshäuser
  • verschiedene gewerbliche Immobilien
  • landwirtschaftliche Grundstücke
  • Erdbaurechte, Erdbaurechtsgrundstücke
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
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