Messverfahren
Die Luftdichtheit von Gebäuden wird nach DIN EN 13829 in Verfahren A und Verfahren B unterschieden.
Verfahren A:
Die Luftdichtheitsprüfung erfolgt nach Fertig- stellung aller Bauarbeiten, d.h. im Nutzungs- zustand des Gebäudes.
Verfahren B:
Die Luftdichtheitsprüfung erfolgt während der Bauphase, d.h. nach Herstellung der luftdichten Ebene (z.B. Dampfsperre, Innenwandputz) und vor Einbringung der Innenschale im Dachbereich (z.B. Verkleidungen aus Holz oder Gipskarton). So lassen sich mögliche Leckagen frühzeitig erkennen und oft ohne größeren Aufwand beseitigen.
Ablauf
Zum Nachweis der Luftdichtheitsprüfung eines Gebäudes wird ein Ventilator in die Öffnung der Eingangs- oder Terrassentür eingebaut. Bei Ventilatorbetrieb kann bei geschlossenen Fenster und Außentüren durch Unter – und Überdruck eine Druckdifferenz im Gebäude erzeugt werden. Die Druckdifferenz beträgt i.d.R. 50 Pa, was einer Wassersäule von 5 mm Höhe entspricht. Durch den bei der Druckdifferenz geförderten Luftstrom wird der Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit mittels entsprechender Messeinrichtung bestimmt. Bei der Leckageortung kenntlich gemachte Luftströme signalisieren somit Durchlässigkeiten in der Gebäudehülle.