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Energieberatung

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die “Ausweispflicht”. Ein Energieausweis ist Pflicht bei allen Neubauten, bei Verkauf, Vermietung und sowie bei großen öffentlichen Gebäuden. Je nach Alter, Größe und Nutzung des Gebäudes ist ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis notwendig.
Ein Verbrauchsausweis gibt den Energie- verbrauch der Gebäudebewohner für Heizung und Warmwassaufbereitung in den vergangenen drei Jahren an.
Ein Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden.

Leistungen:

  • Energieausweise für Wohngebäude
  • energetische Gebäudegrobanalysen
  • Fördermittelberatung bei
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Vor-Ort- Gebäudeenergieberatung (BAFA)
  • Energiesparchecks für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Baubegleitung bei Sanierungen
  • Thermografieaufnahmen
  • Blower-Door-Messung
  • Planungskonzepte mit Erneuerbarer Energie
  • u.v.m.

Unser Ingenieurbüro ist in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes registriert und für die Ausstellung von Energieausweisen legitimiert.

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